Teilnahme der GPV am digitalen Lohnsteuerabzugsverfahren im Jahr 2027 und Wegfall der Mindestvorsorgepauschale im Jahr 2026

Information zum neuen ELStAM Verfahren

Sehr geehrte Versicherte,

für das Jahr 2027 werden Ihre Beiträge zur Bildung der Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (kurz ELStAM) digital an das Bundeszentralamt für Steuern. Ihr Beitrag (Vorsorgeaufwendungen) wird automatisch erfasst und kann bei der Lohnsteuer berücksichtigt werden. Dadurch sparen Sie Steuern unabhängig davon, ob Sie Beamter, Pensionär oder Rentner sind. 

Warum werden zwei Beitragswerte gemeldet?

Der Beitrag zur Vorsorgeaufwendungen ist wichtig für den Sonderausgabenabzug bei der Lohnsteuer.

Darüber hinaus wird für jeden Versicherten der volle Beitrag gemeldet, damit der Arbeitgeber angestellter Versicherter einen steuer- und sozialversicherungsfreien Arbeitgeberzuschuss feststellen kann.

Wie lief das Verfahren bisher ab?

Bisher konnten Sie von Ihrer privaten Pflegepflichtversicherung (GPV) jedes Jahr eine Papierbescheinigung bekommen.
Diese konnten Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen, damit:

  • Ihr Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegeversicherung korrekt steuerfrei berücksichtigt wird (§ 3 Nr. 62 EStG).
  • Ihre Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) schon bei der monatlichen Lohnabrechnung steuermindernd wirken.

Wenn Sie nichts vorgelegt haben, wurde automatisch eine Mindestvorsorgepauschale angesetzt.

Wichtig: Wegfall der Mindestvorsorgepauschale ab 2026

Mit Beginn des Jahres 2026 fällt diese Mindestvorsorgepauschale weg. Dies kann dazu führen, dass Sie mehr Lohnsteuer im Monat zahlen, wenn Sie in diesem Jahr keine Papierbescheinigung bei Ihrem Dienstherren oder Arbeitgeber vorgelegen.

 

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