Sehr geehrte Versicherte,
ab dem 9. Oktober 2025 wird im gesamten EWR bei Euro-Überweisungen verpflichtend geprüft, ob der eingegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber übereinstimmt. Bei Abweichungen erhalten Zahler einen Hinweis und können dann selbst entscheiden, ob sie die Überweisung trotzdem ausführen möchten.
Bitte beachten Sie:
1. Diese Änderung hat keinen Einfluss auf Ihre Leistungsauszahlungen.
2. Sollten Sie aufgrund bei der Überweisung Ihres Beitrages oder einer Rückforderungen einen Warnhinweis erhalten, weil Sie als Kontoinhaber die Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen verwenden, können Sie diese unter Verwendung der richtigen Kontonummer dennoch ohne Risiko durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre GPV