Einschränkung von Hilfsmittelerstattung der Beihilfe

Die KVB erstattet ab sofort keine Hilfsmittel ohne Hilfsmittelnummer.

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir möchten Sie über eine aktuelle Änderung bei der Bezuschussung von Hilfsmitteln durch die Beihilfestelle (KVB) informieren.

 

Ab sofort wird die KVB das Hilfsmittel mit der Hilfsmittelnummer 04.40.03.1900 (Duschhocker) nicht mehr bezuschussen.

Dieses Hilfsmittel war bisher aufgrund seiner handlichen und kompakten Bauweise besonders beliebt in der Versorgung.

 

Bitte beachten Sie:

Die GPV übernimmt weiterhin ihren Anteil an den Kosten für das oben genannte Hilfsmittel.

Sollten Sie sich also weiterhin für eine Versorgung mit diesem Duschhocker entscheiden, ist die verbleibende Differenz als Eigenleistung zu tragen.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen Ihnen bei Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Das Hilfsmittelverzeichnis finden Sie unter https://www.gpv-pflege.de/infos-und-service/informationsmaterialien-und-downloads.html.

 

 

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