Einschränkung von Hilfsmittelerstattung der Beihilfe

Die KVB erstattet ab sofort keine Hilfsmittel ohne Hilfsmittelnummer.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie heute über eine Neuerung bei der Beihilfestelle informieren.

Wir wurden darüber informiert, dass die KVB-Beihilfe ab sofort ausschließlich Produkte mit gültiger Pflegehilfsmittelnummer aus unserem Hilfsmittelverzeichnis erstattet.

Von dieser Änderung sind insbesondere kleinere Duschhocker betroffen, die wegen ihrer handlichen Maße häufig bevorzugt werden. Diese sind normalerweise von der Pflegepflichtversicherung erstattungsfähig.

Wichtig für Sie: Die GPV beteiligt sich selbstverständlich weiterhin mit ihrem Anteil.

Bitte beachten Sie jedoch, dass bei einer Anschaffung ohne gültige Hilfsmittelnummer die verbleibende Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und unserem Anteil von Ihnen selbst getragen werden muss.

 

Das Hilfsmittelverzeichnis finden Sie unter https://www.gpv-pflege.de/infos-und-service/informationsmaterialien-und-downloads.html.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen Ihnen bei Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

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