Statistik zum Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Stellen Versicherte einen Antrag auf Feststellung oder Änderung eines Pflegegrades, beauftragt deren Versicherer das Unternehmen Medicproof mit der Begutachtung und der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Eine Entscheidung des Versicherungsunternehmens soll laut § 18c Abs. 1 SGB XI innerhalb von 25 Tagen nach Antragstellung vorliegen. In besonders gelagerten Fällen sind kürzere Fristen von ein oder zwei Wochen vorgesehen. Laut § 18d Abs. 4 SGB XI sind die Statistiken über die Einhaltung dieser Fristen zu veröffentlichen.

Geschäftsjahr 2025

Begutachtungsfrist Gutachten Anteil der Gutachtenart Fristwahrung Anteil der Fristwahrung Verfristung
5 Arbeitstage 3.741 9,1% 3.408 91,1% 333
10 Arbeitstage 1 0% 1 100% 0
25 Arbeitstage 37.322 90,9% 32.333 86,6% 4.989
Gesamt 41.064 100% 35.776 87,1% 5.288